Bärbel Bas

Die politische Internet-Zeitung aus Duisburg

Gewiss: eine Verfassung ist nicht mehr als eine Verfassung, und auch am deutschen Grundgesetz muss alle Jahre mal etwas geändert werden.

Wir leben ja nicht mehr Mitte des 20. Jahrhunderts. Nächstes Jahr feiern wir  60 Jahre Grundgesetz, 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Und, überlegen Sie mal, was sich in diesen Jahren alles getan hat. Allein die Technik, die Arbeitswelt, die Lebenswirklichkeit (super Soziologen-Wort), und alles. Sogar ich denke nicht mehr in allen Punkten ganz genau so wie meine Uroma.
Klar: die Menschenwürde und die Rechtsstaatlichkeit, die Freiheit und die Gleichheit (vor dem Gesetz, und daraus abgeleitet auch die Demokratie) – dies alles darf man natürlich nicht abschaffen. Zack, schon wäre man Verfassungsfeind.

Aber hier mal etwas einschränken („es sei denn“), da mal etwas gegen die Wand fahren (wenn etwas nur im Falle völlig ausgeschlossener Bedingungen geht), das kann man natürlich schon machen. Wenn man im Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit hat, auf Deutsch: wenn CDU / CSU und die SPD es gemeinsam so wollen. Und dann kommt in aller Regel das Bundesverfassungsgericht und sagt so etwas wie: „Nicht ganz so doll, meine Herrschaften, ein bisschen sachter bitte!“ Manchmal sagt es aber auch: „Kein Thema, nicht wirklich, geht gar nicht!“ Wie zum Beispiel bei dieser merkwürdigen Konstruktion, die ARGE genannt wird.
Wie gesagt: manchmal muss man die Verfassung ändern (aber hätte es mehr als 100mal sein müssen?). Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe halte ich keineswegs für „Armut per Gesetz“, sondern für einen wichtigen sozialen Fortschritt. Aber die Umsetzung, Herr Clement! Hätte es wirklich Hartz IV (allein schon der Name!) sein müssen?! Clement damals: „Niemand wird gezwungen, seine Wohnung zu verlassen!“ Ulbricht im Sommer 1961: „Niemand beabsichtigt, in unserer Hauptstadt ...“
Hätte es wirklich diese ARGE-Konstruktion sein müssen?! Fairerweise muss man zugeben, die Sache war kompliziert, die Interessengruppen hart, und Clement war und ist halt nur Clement – und nicht etwa Super ...
Jedenfalls sagte das Bundesverfassungsgericht in Sachen ARGE ganz eindeutig: „Kein Thema, nicht wirklich, geht gar nicht!“ Verfassungswidrig. Passt nicht ins Grundgesetz. – Und was sagen unsere Ober-Schlaumeier in Berlin? – „Was nicht passt, wird passend gemacht.“

Leute, Leute, Leute, ... ich sag´ nix. Nur soviel. Gut, dass die Duisburger SPD schon einmal klipp und klar hat wissen lassen: Nicht mit uns!

Werner Jurga, 05.08.2008

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Bärbel Bas
Foto: SPD Duisburg

Nachfolgeregelung für ARGE muss sich an den Menschen orientieren

 Duisburger SPD fordert klare Regelungen für die ARGE

„Die Nachfolgeregelung über die nicht verfassungsgemäße ARGE muss sich entscheidend an der Interessenlage der hilfsbedürftigen Menschen orientieren“, so Bärbel Bas, stellvertretende UB-Vorsitzende. Die Leistungen nach dem SGB II müssen auch in Zukunft unter einem Dach gewährleistet werden. Ein Rückfall auf die Zeit vor 2004 und der getrennten Aufgabenwahrnehmung wäre ein Rückschritt.

Den in Duisburg handelnden Arbeitsmarktakteuren ist ein größtmöglicher Handlungsspielraum bei der SGB II Umsetzung einzuräumen, damit sie auch weiterhin die Möglichkeit besitzen, eine aktive Rolle in der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einzunehmen und damit auch individuellen Bedarfslagen Rechnung tragen zu können.

„Die fachlichen Kompetenzen der engagierten ARGE-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen auch in der neuen SGB II Organisationsstruktur nicht verloren gehen“, so Bärbel Bas. Die besondere Kompetenz der Kommunen in der Beschäftigungs- und der Sozialpolitik ist unbestritten – für die erfolgreiche Entwicklung einer auch regionalen Arbeitsmarktpolitik ist sie deshalb unverzichtbar.
Deshalb werden zentralistische Bestrebungen nach einer Aufwertung der Rolle der Bundesagentur für Arbeit entschieden zurückgewiesen, um Chancen zu erhalten, die soziale Infrastruktur vor Ort unterstützen zu können und damit auch kommunalen Mehrwert zu erzielen.

Ein Nachfolgekonstrukt für die ARGEN muss organisatorisch aus klaren Regelungen bestehen. Die Geburtsfehler, die aus dem Kompromiss bei Gründung der ARGEN entstanden sind, müssen beseitigt werden und den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes deutlich entsprechen. Freiwillige Kooperationen sind hierzu nicht ausreichend. „Gerade die Personal- und Organisationshoheit sollte vor Ort geregelt werden, damit Arbeitssuchende und Vermittler nicht länger unter dem Kompetenzgerangel leiden müssen“, so Bas.

SPD Duisburg, 21.07.2008

 

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