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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 12.02.2008 werfen Sie mir vor, am 14.01.2008 von 16:24 Uhr bis 16:24 Uhr in der Nedorfer Str. vor der Haus-Nr. 21 im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) geparkt zu haben. Ich bin sicher, meinen Parkausweis für Behinderte gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht zu haben; er ist nämlich dort festgeklebt. Wie Sie wissen, gestattet mir dieser das Parken im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) bis zu drei Stunden.
Daher bitte ich Sie um eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Werner Jurga
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